Aufnahmekriterien


Aufnahmekriterien

  1. Aufnahmealter in der Regel ab 3 Jahren.
    In Ausnahmen werden Kinder im Frühling schon ab 2.5 Jahren aufgenommen.
    Dies sind Geschwisterkinder oder Notfälle (Alleinerziehende Eltern…), in enger
    Absprache mit dem Pädagogischen Team und dem Vorstand.
  2. Geschwisterkinder werden in der Aufnahme bevorzugt
  3. Für die Aufnahme in die Waldgruppe ist auch dessen körperliche und geistige Reife
    ausschlaggebend.
  4. Freude und keine Angst vor dem Spielraum Wald.
  5. Die Einstellung der Eltern zur Waldpädagogik ist von großer Bedeutung.
    Thema Schmutzwetter, Kälte, Toilettenfrage, keine Zäune, Kletterbäume, Zecken,
    Pilze und Co. Verlangt mutige wie gelassene Eltern, die sich mit viel Elan und
    Offenheit auf das Abendteuer Wald einlassen.
    Dringend unser Pädagogisches Konzept lesen (siehe Homepage) bzw. einen
    persönlichen Eindruck bei einem Besuch im Waldkindergarten bekommen.
  6. Um für die Waldgruppe eine gute soziale Struktur zu erreichen ist eine
    Altersdurchmischung und Mischung zwischen Jungen und Mädchen sehr wichtig.
    Hier entscheidet das Pädagogische Fachpersonal über die Gruppenbelegung.
  7. Masernschutzimpfung bzw. Ärztliche Bestätigung eines ausreichenden Masern
    Titers oder Ärztliche Bestätigung einer Impfunverträglichkeit ist seit März 2022
    verpflichtend.
  8. Bereitschaft zur Mitarbeit!
    Da wir ein Verein sind, müssen unsere Eltern aktiv werden.
    Ein bis zweimal im Halbjahr unsere Hütte und Komposttoilette putzen wie die
    Schmutzwäsche waschen und Papier und Müll entsorgen. Außerdem findet
    alljährlich Anfang Oktober unser Erntemarkt statt, hier brauchen wir von unseren
    Eltern die Mithilfe beim Aufbau, Kuchenbacken, Kuchenverkauf und Abbau. Hierzu
    findet im September ein verpflichtender Elternabend statt.
  9. Jeder Mensch hat ein Talent! Da wir ein Verein sind, ist es uns ein großes Anliegen,
    dass sich unsere Eltern mit einbringen! Ob als Handwerker, Förster, Künstler, oder
    im Vorstand unseres Vereins bzw. Elternbeirat.
  10. Wohnortnähe
  11. Der Eintritt des Kindes in den Waldkindergarten ist gebunden an eine
    Mitgliedschaft mindestens eines Elternteils im Verein.